Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag - Donnerstag
7.30 - 19.00 Uhr
Freitag
7.30 - 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: | 0 23 04 / 24 24 64 | |
Fax: | 0 23 04 / 24 24 18 | |
E-Mail: | kontakt@nowakpraxis.de |
Die Gültigkeit Ihres Rezepts beträgt 14 Tage nach der Ausstellung
und zwischen 2 Behandlungen dürfen ebenso, maximal nur 14 Tage liegen.
Der Arzt kann jedoch angegeben, dass auch die Frequenz der Behandlung in der Woche berücksichtigt werden muss.
Es werden keine Verordnungen ohne Ausstellungsdatum, Unterschrift des Arztes oder fehlenden Angaben über den Patienten von
der Krankenkasse akzeptiert.
Der Grund liegt darin, dass die gesetzlichen Krankenkassen solche Daten benötigen, um jeden einzelnen Fall bearbeiten
zu können. Jede Behandlung unserer Therapeuten muss mit einer Unterschrift auf der Rückseite der Verordnung einzeln bestätigt
werden.
In diesem Fall werden die Kosten Ihrer Behandlung von Berufsgenossenschaften übernommen.
Hierzu gelten die selben Gültigkeits- und Bestätigungsprinzipien des Rezepts wie für gesetzlich versicherte Patienten.
Nur für gesetzlich versicherte Patienten gilt auch noch die Regel, dass eine vom Therapeuten ausgefüllte Rückmeldung an den Arzt
vorliegen muss, um eine Folgeverordnung zu erhalten.